Compliance-Vorgaben
Institute müssen über ein angemessenes Risikomanagement sowie über interne Sicherungsmaßnahmen verfügen,
die der Verhinderung von strafbaren Handlungen, die zu einer Gefährdung des Vermögens des Instituts führen können, dienen.
Sie haben dafür angemessene geschäfts- und kundenbezogene Sicherungssysteme zu schaffen und zu aktualisieren
sowie Kontrollen durchzuführen.
§ 25h Abs. 1 KWG
Praktische Herausforderungen für Banken
Die zentrale Herausforderung für Banken besteht in der Durchführung von Sanktionslistenprüfungen. Jede Transaktion muss in Echtzeit mit EU- und US-Sanktionslisten abgeglichen werden. Problematisch ist dabei nicht nur die Vielzahl der gelisteten Personen und Organisationen, sondern auch die Heterogenität der Namensschreibweisen und die Dynamik der Listenänderungen.
Hinzu kommt die Notwendigkeit, komplexe Eigentumsstrukturen zu analysieren. Nach den EU-Vorgaben gilt das Bereitstellungsverbot auch gegenüber Unternehmen, die von gelisteten Personen „beherrscht“ werden. OFAC wiederum knüpft an die 50-Prozent-Regel an: Unternehmen, die zu mindestens 50 Prozent direkt oder indirekt im Eigentum gelisteter Personen stehen, sind ebenfalls blockiert. Für Banken bedeutet das, dass sie sich nicht auf einfache Datenbanktreffer verlassen können, sondern Ownership-Strukturen tiefgehend prüfen müssen.
Ein weiterer Risikofaktor liegt in der extraterritorialen Wirkung des US-Rechts. Zahlreiche europäische Banken mussten in den vergangenen Jahren milliardenschwere OFAC-Strafen akzeptieren, weil sie Zahlungen zugunsten sanktionierter Personen über das US-Finanzsystem abgewickelt hatten. Die Liste prominenter Fälle – BNP Paribas, Commerzbank, Standard Chartered – zeigt, dass Verstöße nicht nur mit Bußgeldern, sondern auch mit erheblichen Reputationsschäden verbunden sind.
Sanktions-Compliance-Programm
Das Sanktions-Compliance-Programm sollte in der Bankenpraxis maßgeschneidert folgende Komponenten enthalten:
- Überprüfung von Neukunden
- tournusmäßige Überprüfung von Bestandskunden
- Kenntnis kritischer Güter und Lieferziele der Kunden (Beispielsfall BitGo)
- laufende Kontrolle von Zahlungstransaktionen (Beispielsfall UBAF)
- Überprüfung von Wertpapier- und Trade-Finance-Transaktionen (insbes. bei Akkreditiven)
Banken zwischen Rechtspflichten und Geschäftsinteressen
Banken stehen häufig im Spannungsfeld zwischen strikter Sanktionsbefolgung und der Wahrung von Kundenbeziehungen. Dieses Spannungsfeld wird durch gegenläufige Normen noch verschärft: So verpflichtet das europäische Blocking Statute Banken, bestimmte US-Sanktionen gerade nicht zu befolgen. Das führt in der Praxis zu erheblichen Zielkonflikten, die oftmals nur durch eine sehr restriktive Geschäftspolitik gelöst werden – was im Markt als „Overcompliance“ bezeichnet wird.
Praktische Herausforderungen für Banken
Die zentrale Herausforderung für Banken besteht in der Durchführung von Sanktionslistenprüfungen. Jede Transaktion muss in Echtzeit mit EU- und US-Sanktionslisten abgeglichen werden. Problematisch ist dabei nicht nur die Vielzahl der gelisteten Personen und Organisationen, sondern auch die Heterogenität der Namensschreibweisen und die Dynamik der Listenänderungen.
Hinzu kommt die Notwendigkeit, komplexe Eigentumsstrukturen zu analysieren. Nach den EU-Vorgaben gilt das Bereitstellungsverbot auch gegenüber Unternehmen, die von gelisteten Personen „beherrscht“ werden. OFAC wiederum knüpft an die 50-Prozent-Regel an: Unternehmen, die zu mindestens 50 Prozent direkt oder indirekt im Eigentum gelisteter Personen stehen, sind ebenfalls blockiert. Für Banken bedeutet das, dass sie sich nicht auf einfache Datenbanktreffer verlassen können, sondern Ownership-Strukturen tiefgehend prüfen müssen.
Ein weiterer Risikofaktor liegt in der extraterritorialen Wirkung des US-Rechts. Zahlreiche europäische Banken mussten in den vergangenen Jahren milliardenschwere OFAC-Strafen akzeptieren, weil sie Zahlungen zugunsten sanktionierter Personen über das US-Finanzsystem abgewickelt hatten. Die Liste prominenter Fälle – BNP Paribas, Commerzbank, Standard Chartered – zeigt, dass Verstöße nicht nur mit Bußgeldern, sondern auch mit erheblichen Reputationsschäden verbunden sind.
Banken zwischen Rechtspflichten und Geschäftsinteressen
Banken stehen häufig im Spannungsfeld zwischen strikter Sanktionsbefolgung und der Wahrung von Kundenbeziehungen. Dieses Spannungsfeld wird durch gegenläufige Normen noch verschärft: So verpflichtet das europäische Blocking Statute Banken, bestimmte US-Sanktionen gerade nicht zu befolgen. Das führt in der Praxis zu erheblichen Zielkonflikten, die oftmals nur durch eine sehr restriktive Geschäftspolitik gelöst werden – was im Markt als „Overcompliance“ bezeichnet wird.
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Kontakt:
Prof. Dr. SCHINDLER
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Stabelstr. 8 | 76133 Karlsruhe
mail@exportrecht.com
Telefon: +49 (0)721 85 140 840
Prof. Dr. Schindler, Gründer der Kanzlei Prof. Dr. SCHINDLER Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, war bis zum 31. Oktober 2019 als Rechtsanwalt zugelassen und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
Er ist heute Hochschullehrer und Of Counsel der Kanzlei.