Digitale Währungen: BitGo zahlt 98 Tsd. USD wegen Sanktionsverstößen

Nach Mitteilung des amerikanischen Office of Foreign Assets Control (OFAC) vom 30. Dezember 2020 zahlt BitGo, Inc. einen Betrag von 98.830 USD, um eine Haftung wegen 183 Verstößen gegen mehrere Sanktionsprogramme zu vergleichen. BitGo ist ein Technologieunternehmen mit Sitz in Palo Alto, Kalifornien, das Sicherheits- und Skalierbarkeitsplattformen für digitale Vermögenswerte anbietet.

Die Verstöße erfolgten zwischen dem 10. März 2015 und dem 11. Dezember 2019, indem Personen, die sich in der Krim-Region der Ukraine, in Kuba, im Iran, im Sudan oder in Syrien befanden, den nicht-kustodialen sicheren digitalen Wallet-Management-Service von BitGo nutzten.

Hinweis zur Compliance bei digtalen Währungen:

Die Maßnahmen des OFAC betonen, dass Unternehmen, die an der Erbringung von Dienstleistungen für digitale Währungen beteiligt sind, Sanktionsregelungen berücksichtigen müssen, die mit der Erbringung von Digitalwährungsdienstleistungen verbunden sind. Unternehmen, die den Online-Handel erleichtern, sich daran beteiligen oder Transaktionen mit digitaler Währung abwickeln, müssen sicherstellen, dass sie nicht an Transaktionen beteiligt sind, die OFAC-Sanktionen unterworfen sind.

Um solche Risiken zu vermeiden, sollten die Verantwortlichen ein maßgeschneidertes risikobasiertes Programm zur Einhaltung von Sanktionsregeln entwickeln. Dieses sollte sich an folgenden Punkten orientieren:

  • Größe und Komplexität des Unternehmens
  • Produkte und Dienstleistungen
  • Kunden und Geschäftspartner
  • geografische Standorte

Das Sanktions-Compliance-Programm sollte dann darauf aufbauend folgende Komponenten enthalten:

  1. Verpflichtung des Managements (management commitment)
  2. Risikobewertung (s.o.)
  3. interne Kontrollen
  4. Tests und Audits
  5. Schulungen

Die Maßnahme des OFAC zeigt die große Bedeutung technischer Maßnahmen, wie z. B. der  der Überprüfung von Sanktionslisten und IP-Blockierungsmechanismen (Geotargeting/Geolocation), um Sanktionsrisiken in Verbindung mit digitalen Währungsdienstleistungen zu mindern.

 

Kontakt:

Prof. Dr. Darius O. Schindler

Haydnplatz 3 | 76133 Karlsruhe
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Telefon: +49 (0)721 85 140 840

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