FCC: Chinesische Proliferation und Steinkohle

In einem Report zu Chinas Proliferation vom 22. Januar 2021 für den US-Congressional Research Service (CRS) gibt der Autor Paul K. Kerr eine aktuelle Übersicht zu diesbezüglichen US-Sanktionen. China ist Mitglied der Nuclear Suppliers Group (NSG), jedoch nicht des Missile Technology Control Regime (MTCR), dessen Richtlinien es aber anerkennt.

Nach Berichten der US-Regierung unterstützen chinesische Unternehmen den Erwerb kritischer Güter und Technologien, wohl auch wegen der Schwäche der chinesischen Exportkontrolle. In mehreren Berichten des Department of State seit 2016 heißt es hierzu:

„Chinese entities continued to supply MTCR-controlled goods to missile programs of proliferation“

Die USA haben daher mehrfach Sanktionen gegen chinesische Unternehmen erlassen. Besonders hervorgehoben werden in dem Report die beiden folgenden Fälle:

  • November 2020: Sanktionen gegen ein Unternehmen wegen der Lieferung sensitiver Technologie und Güter an Irans Raketenprogramm
  • August 2017: Sanktionen gegen ein chinesisches Kohleunternehmen, das Erlöse aus dem Verkauf nordkoreanischer Kohle nutzte, um Raketenkomponenten für Nordkorea zu erwerben.

Ein Report des Treasury Department aus dem Jahre 2017 betont, dass Nordkorea ein Netzwerk von Personen im Finanzsektor aufgebaut hat, die für nordkoreanische Finanzinstitute tätig sind. Diese Personen haben ein System von Schein- oder Strohfirmen aufgebaut und verwalten Bankkonten, um illegale Gelder zu verschieben und zu verschleiern, sowie um Sanktionen zu umgehen.

Diese Berichte zeigen, welche Bedeutung die Sanktionskontrolle im Rahmen einer ordnungsgemäßen Financial crime compliance (FCC) hat.

Aber auch auf die Exportcompliance haben diese Informationen Auswirkungen: „Steinkohle gegen Rakenten“ – das ähnelt einem Bartergeschäft. Das bedeutet für den Exporteur:

  1. Passt die Lieferung meiner Güter zum Unternehmenszweck des Käufers?
  2. Ist es schlüssig, dass gerade dieser Käufer gelistete Technologien kauft?
  3. Sind Endverbleib und Endverwendung (EUC) zweifelsfrei belegt?

Die unternehmensinterne Exportkontrolle (ECP) sollten mit diesem Bericht noch einmal überprüft werden.

 

Kontakt:

Prof. Dr. Darius O. Schindler

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Telefon: +49 (0)721 85 140 840

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