Exportkontrolle in der Luftfahrttechnik

Luftfahrelektronik und Navigation

Güter aus dem Bereich Luftfahrttechnik und Navigation sind per se exportkritisch. Ihre Nähe auch zur militärischen Luftfahrt spiegelt sich in einer eigenen Kategorie im Anhang I der Dual-Use-Verordnung wider (Kategorie 7 – Luftfahrtelektronik und Navigation). Daher ist in diesem Industriezweig besonderes Augenmerk auf die Exportkontrolle zu legen.

In folgenden Bereichen liegen exportrechtliche Sachverhalte vor:

  • Systeme, Ausrüstung und Bestandteile wie z.B. Beschleunigungsmesser, Kreisel oder Drehratensensoren, Luftfahrzeughöhenmesser oder Empfangseinrichtungen für Satellitennavigationssysteme
  • besondere Prüf-, Test- und Herstellungseinrichtungen
  • Datenverarbeitungsprogramme (Software) mit Bezug zur Luftfahrttechnik
  • Technologie im Bereich der Luftfahrttechnik, d.h. spezifisches technisches Wissen, das für die Entwicklung, Herstellung oder Verwendung eines Produkts nötig ist (technischen Unterlagen oder technischer Unterstützung in Form von z. B. Unterweisung, Vermittlung von Fertigkeiten, Schulung, Arbeitshilfen oder Beratungsdiensten)

Sanktions-Compliance-Programm

Das Sanktions-Compliance-Programm sollte maßgeschneidert folgende Komponenten enthalten:

  1. Verpflichtung des Managements (management commitment)
  2. Risikobewertung
  3. interne Kontrollen
  4. Tests und Audits
  5. Schulungen

Aktuelle Themen zur Exportkontrolle in der Luftfahrttechnik:

Kontakt:

Prof. Dr. SCHINDLER
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Stabelstr. 8 | 76133 Karlsruhe
mail@exportrecht.com

Telefon: +49 (0)721 85 140 840

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