USA: General License Venezuelen Ports

Die USA haben mit den Regelungen in 31 C.F.R. part 591 Sanktionen gegen Venezuela erlassen (Venezuela Sanctions Regulations, VSR). Diese beruhen auf der Executive Order (E.O.) 13884 vom 5. August 2019. Zum 2. Februar 2021 hat das OFAC nun die Allgemeine Genehmigung Nr. 30 vom 5. August 2019 neu gefasst und als Allgemeine Genehmigung Nr. 30A veröffentlicht. Danach sind bestimmte Transaktionen, die für den Hafen- und Flughafenbetrieb notwendig sind, genehmigt.

Die gilt jedoch nicht in folgenden Fällen:

  1. Alle Transaktionen oder Aktivitäten im Zusammenhang mit der Ausfuhr oder Wiederausfuhr von Verdünnungsmitteln, direkt oder indirekt, nach Venezuela; oder
  2. Jegliche Transaktionen oder Aktivitäten, die anderweitig durch die VSR oder einen anderen Teil von 31 C.F.R. Kapitel V verboten sind, oder jegliche Transaktionen oder Aktivitäten mit einer gesperrten Person außer der Instituto Nacional de los Espacios Acuaticos (INEA), oder einem Unternehmen, an dem INEA direkt oder indirekt einen Anteil von 50 Prozent oder mehr hält, oder einer Regierung von Venezuela, die ausschließlich gemäß E.O. 13884 blockiert ist.

An sich unnötig, aber gleichwohl wichtig ist der Hinweis des Unterzeichners der General License Bradley T. Smith, Acting Director des OFAC:

„Nichts in dieser Allgemeingenehmigung entbindet einen Exporteur von der Exportcompliance, die die Einhaltung der Anforderungen anderer Bundesbehörden, einschließlich des Bureau of Industry and Security, umfasst.“

Exportkontrolle ist eben vielschichtig.

Kontakt:

Prof. Dr. Darius O. Schindler

Haydnplatz 3 | 76133 Karlsruhe
mail@exportrecht.com

Telefon: +49 (0)721 85 140 840

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