„Damit sie im Einklang mit dieser Verordnung handeln können, muss als Teil eines internen Programms für rechtskonformes Verhalten („internal compliance programme“ – ICP) die Bewertung der Risiken im Zusammenhang mit Transaktionen, die unter diese Verordnung fallen, im Rahmen von transaktionsbezogenen Screening-Maßnahmen, auch bekannt als Grundsatz der Sorgfaltspflicht, durchgeführt werden.“
Das Interne Programm für rechtskonformes Verhalten oder ICP (internal compliance programme) umfasst laufende wirksame, geeignete und verhältnismäßige Strategien und Verfahren, um die Einhaltung der Bestimmungen und Ziele der Exportkontrolle und der Bedingungen der gemäß der Dual-Use-Verordnung erteilten Genehmigungen zu fördern. Dazu gehören Maßnahmen im Rahmen der Sorgfaltspflicht zur Bewertung der Risiken im Zusammenhang mit der Ausfuhr der Güter zu Endverwendern und Endverwendungen.
Das BAFA (Firmeninterne Exportkontrolle, März 2018), die Europäische Kommission (Empfehlung (EU) 2019/1318 vom 30. Juli 2019 zu internen Compliance-Programmen für die Kontrolle des Handels Dual-Use-Gütern) und das US-amerikanische BIS (Export Compliance Guidelines, January 2017) haben umfangreiche Kriterien der unternehmensinternen Exportkontrolle aufgestellt. Diese Kriterien lassen sich im Kern wie folgt strukturieren:
- Bekenntnis der Unternehmensleitung zu den Zielen der Exportkontrolle (Management Commitment)
- Risikoanalyse
- Verteilung von Zuständigkeiten / Berichtsweg
- Ablauforganisation (insbes. exportkontrollrechtliche Prüfung)
- Aufbewahrung von Aufzeichnungen (Dokumentation)
- Schulung und Fortbildung der Mitarbeiter
- Prozessbezogene und systembezogene Kontrollen (ECP-Audit)
- Umgang mit Exportverstößen und Korrekturmaßnahmen
Aktuelle Informationen zu ICP
Exportkontrolle in der Logistik
Am 16. April 2025 veröffentlichte das Office of Foreign Assets Control (OFAC) des US-Finanzministeriums eine aktualisierte „Sanctions Advisory“ für maritime Akteure, insbesondere...
EU-Empfehlung zur Koordinierung der nationalen Kontrolllisten
Am 8. April 2025 hat die Europäische Kommission die Empfehlung (EU) 2025/683 zur Koordinierung der nationalen Kontrolllisten für Güter mit doppeltem Verwendungszweck...
Koalitionsvertrag: Verzicht auf Exportgenehmigungen?
Es ist bemerkenswert: Der Koalitionsvertrag zwischen der CDU/CSU und SPD setzt sich mit dem Außenwirtschaftsrecht auseinander und kündigt einen Paradigmenwechsel an (Rn. 291):...
Exportkontrolle und AI
Am 15. Januar 2025 wurde in den USA das Framework for Artificial Intelligence Diffusion eingeführt. Mit diesen Regelungen wurden erstmals Exportkontrollen im Bereich der...
OFAC-Enforcements gegen Nicht-US-Unternehmen
Im neuen Arbeitspapier der CiTEX Paper on International Trade analysiert Prof. Schindler OFAC-Enforcement-Verfahren gegen Nicht-US-Unternehmen im Zeitraum 2019–2024....
Checkliste US-Exportkontrolle
Deutsche Exporteure müssen nicht nur das deutsche und europäische, sondern gegebenenfalls auch das US-amerikanische Exportrecht beachten. Und gerade letzteres kann bei Verstößen...
Maßgeschneidert | tailor made
Die in Europa und den USA aufgestellten Kriterien der Exportkontrolle müssen auf das jeweilige Unternehmen angepasst werden (tailor made). Die Exportkontrolle muss gut sitzen.
Beim Aufbau eines individuellen Systems der Exportkontrolle spielen folgende Faktoren eine Rolle:
- geografische Lage des eigenen Unternehmens und der Tochtergesellschaften
- Größe, Beteiligungsstruktur und Managementstruktur des eigenen Unternehmens
- eigene Güter und mögliche kritische Endverwendung
- mögliche kritische Endnutzer
- Lieferort
- Beziehungen zu Geschäftspartnern und Banken
So formulieren die Best Practice Guidelines on Internal Compliance Programmes for Dual-Use Goods and Technologies (Wassenaar Arrangement, agreed at the 2011 Plenary):
„Bearing in mind, that the method in which ICPs are developed and implemented
will depend on the size, organizational structure, and other circumstances of exporters, […]“
Gerne stehe ich Ihnen zur Verfügung, um mit Ihnen Einzelheiten zu besprechen.
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