US-Sanktionsverstoß durch Frachtbuchungen

Am 14. September 2018 hat das US-amerikanische OFAC (Office of Foreign Assets Control) Sanktionen gegen die in Thailand ansässige „My Aviation Company, Ltd.“ erlassen. Die Maßnahme wurde gemäß der Executive Order (E.O.) 13224 ergriffen, die sich gegen Terroristen und diejenigen richtet, die Terroristen oder terroristische Handlungen unterstützen.

„Diese Aktion sollte als Warnung dienen, dass die USA darauf bedacht sind, sicherzustellen, dass die Luftfahrtindustrie keine Dienstleistungen mehr für diese mit Terroristen verbundene Fluggesellschaft erbringt und von ihr profitiert.“

US-Finanzminister Steven T. Mnuchin

My Aviation wird vorgeworfen, für oder im Namen von Mahan Air, einer privaten iranischen Airline (in den USA sanktionsgelistet!) zu handeln, indem sie als Mahan Air General Sales Agent (GSA) in Thailand fungiert. Ein GSA ist eine dritte Partei, die einer Fluggesellschaft Dienstleistungen unter der Marke der Fluggesellschaft anbietet. Es gibt verschiedene Arten von Dienstleistungen und Unterstützung, die GSAs typischerweise Fluggesellschaften anbieten, darunter

  • Verkauf und Marketing,
  • Frachtannahme und -abfertigung,
  • Flughafenlager und Rampenüberwachung,
  • Verwaltungsdienste und
  • Finanzdienstleistungen.

My Aviation erbrachte Frachtdienstleistungen einschließlich Frachtbuchung, und arbeitete mit lokalen Speditionsunternehmen zusammen, um Fracht an Bord der regelmäßig stattfindenden Mahan Air-Flüge nach Teheran, Iran, zu versenden. Zudem hat My Aviation Mahan Air auch mit Passagierbuchungsdiensten versorgt.

Sanktionsfolgen:

 

Als Folge der Sanktionen wurden Vermögenswerte von My Aviation Company unter US-Gerichtsbarkeit  Limited blockiert, und US-Personen ist es generell untersagt, Transaktionen mit dem Unternehmen zu tätigen.

Darüber hinaus unterliegt My Aviation Company Limited den sekundären Sanktionen gemäß den Iranian Financial Sanctions Regulations (IFSR), die unter anderem den Comprehensive Iran Sanctions and Divestment Act of 2010 (CISADA) umsetzen. Gemäß den IFSR kann die OFAC die Eröffnung oder Führung eines Korrespondenzkontos oder eines Durchlaufkontos in den Vereinigten Staaten durch ein ausländisches Finanzinstitut verbieten oder mit strengen Auflagen versehen.

Anmerkung:

In diesem Fall wird die Schärfe der US-Sanktionen und deren extraterritoriale (weltweite) Bedeutung ersichtlich. Unternehmen müssen prüfen, ob ihre Vertragspartner in Europa oder den USA auf einer Sanktionsliste stehen. Ansonsten droht wie hier die eigen Sanktionierung, was zu einem sofortigen wirtschaftlichen Ausfall führt, da eigene Vertragspartner die Verträge beenden werden, um nicht ihrerseits sanktioniert zu werden.

Lesen Sie hierzu auch den Fall der US-Sanktionen gegen deutsche GmbHs.

 

Kontakt:

Prof. Dr. Darius O. Schindler

Haydnplatz 3 | 76133 Karlsruhe
mail@exportrecht.com

Telefon: +49 (0)721 85 140 840

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