Exportkontrolle im Softwarebereich

Die Exportkontrolle betrifft die Ausfuhr von Gütern. Der Güterbegriff ist jedoch kein physischer und umfasst auch Software und Technologie.

Die EU-Kommission hat in ihrer Mitteilung vom 24. April 2014 einen Schwerpunkt auf die Kontrolle des „immateriellen Technologietransfers“ gelegt, um auf die zunehmenden „elektronischen Ausfuhren“ angemessen zu reagieren. Die Generaldirektion Handel erklärte dazu:

„Bei den Ausfuhren tritt der elektronische Transfer zunehmend an die Stelle der herkömmlichen Beförderung.“

In einer global vernetzten Welt, in der immaterielle Technologietransfers (ITT) gegenüber dem physischen Warenverkehr zunehmend an Bedeutung gewonnen haben, müssen die Ausfuhrkontrollen daher „online“ erfolgen.

Ausfuhr meint „die Übertragung von Software oder Technologie mittels elektronischer Medien wie Telefax, Telefon, elektronischer Post oder sonstiger elektronischer Träger nach einem Bestimmungsziel außerhalb der Europäischen Gemeinschaft“. Dies beinhaltet auch das Bereitstellen von Software oder Technologie in elektronischer Form für Personen außerhalb der EU.

Sanktions-Compliance-Programm

Das Sanktions-Compliance-Programm sollte maßgeschneidert folgende Komponenten enthalten:

  1. Verpflichtung des Managements (management commitment)
  2. Risikobewertung
  3. interne Kontrollen
  4. Tests und Audits
  5. Schulungen

Software unterliegt der Exportkontrolle, wenn diese aufgrund der möglichen kritischen Verwendung von den Kontrollregimen gelistet wird. Neben dem Einsatz von Verschlüsselungstechnik unterliegt Software in folgendem Fall der Exportkontrolle:

„Datenverarbeitungsprogramme (Software), besonders entwickelt für die

  • „Entwicklung“ oder
  • „Herstellung“

der von Nummer (…) erfassten Ausrüstung“

Zu beachten ist jedoch die Allgemeine Software-Anmerkung (ASA). Danach erfassen Gattungen der Kategorien 1 bis 9 keine Software, auf die besondere Kriterien zutreffen wie z.B., dass die Software frei erhältlich ist und so konzipiert wurde, dass der Benutzer sie ohne umfangreiche Unterstützung durch den Anbieter installieren kann.

Aktuelle Themen zur Exportkontrolle im Softwarebereich:

Kontakt:

Prof. Dr. SCHINDLER
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Stabelstr. 8 | 76133 Karlsruhe
mail@exportrecht.com

Telefon: +49 (0)721 85 140 840

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