„Ziel von Exportkontrolle muss sein,
präventiv zu prüfen und nicht erst im Nachgang zu reagieren.“
Stabsstelle mit STOP-Kompetenz
Um Exportverstöße zu vermeiden, muss der Exportkontrollbeauftragte die einzelne Lieferung (Ausfuhr) sofort stoppen können.
[wird gerade überarbeitet]
Aufgaben
- erarbeitet Vorschläge zur „Organisationsanweisung Exportkontrolle“, z.B. Verfahrensanweisungen für die Exportkontrolle
- berät die internen Einheiten zu Fragen der Exportkontrolle (zentraler Ansprechpartner)
- ist zentraler Ansprechpartner für das BAFA und den Zoll
- koordiniert Betriebsprüfungen der staatlichen Aufsichtsbehörden
- prüft Genehmigungspflichten
- beantragt und administriert die entsprechenden Genehmigungen
- beantragt in Zweifelsfällen Auskünfte zur Güterliste (AzG) und verwaltet diese
Aktuelle Informationen zur Exportkontrolle
Update: Checkliste zum US-Exportrecht
Die extraterritoriale Reichweite des US-Exportrechts stellt europäische Unternehmen vor erhebliche Herausforderungen....
Exportkontrolle in der Logistik
Am 16. April 2025 veröffentlichte das Office of Foreign Assets Control (OFAC) des US-Finanzministeriums eine...
EU-Empfehlung zur Koordinierung der nationalen Kontrolllisten
Am 8. April 2025 hat die Europäische Kommission die Empfehlung (EU) 2025/683 zur Koordinierung der nationalen...
Koalitionsvertrag: Verzicht auf Exportgenehmigungen?
Es ist bemerkenswert: Der Koalitionsvertrag zwischen der CDU/CSU und SPD setzt sich mit dem Außenwirtschaftsrecht...
Exportkontrolle und AI
Am 15. Januar 2025 wurde in den USA das Framework for Artificial Intelligence Diffusion eingeführt. Mit diesen...
OFAC-Enforcements gegen Nicht-US-Unternehmen
Im neuen Arbeitspapier der CiTEX Paper on International Trade analysiert Prof. Schindler OFAC-Enforcement-Verfahren...
Kontakt:
Prof. Dr. SCHINDLER
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Telefon: +49 (0)721 85 140 840






