Der Exportkontrollbeauftragte

Ziel von Exportkontrolle muss sein,
präventiv zu prüfen und nicht erst im Nachgang zu reagieren.“

Andreas Obersteller, Präsident des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

12. Exportkontrolltag, 22. März 2018

Stabsstelle mit STOP-Kompetenz

Um Exportverstöße zu vermeiden, muss der Exportkontrollbeauftragte die einzelne Lieferung (Ausfuhr) sofort stoppen können.

[wird gerade überarbeitet]

Aufgaben

  1. erarbeitet Vorschläge zur „Organisationsanweisung Exportkontrolle“, z.B. Verfahrensanweisungen für die Exportkontrolle
  2. berät die internen Einheiten zu Fragen der Exportkontrolle (zentraler Ansprechpartner)
  3. ist zentraler Ansprechpartner für das BAFA und den Zoll
  4. koordiniert Betriebsprüfungen der staatlichen Aufsichtsbehörden
  5. prüft Genehmigungspflichten
  6. beantragt und administriert die entsprechenden Genehmigungen
  7. beantragt in Zweifelsfällen Auskünfte zur Güterliste (AzG) und verwaltet diese

Aktuelle Informationen zur Exportkontrolle

Kontakt:

Prof. Dr. SCHINDLER
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Stabelstr. 8 | 76133 Karlsruhe
mail@exportrecht.com

Telefon: +49 (0)721 85 140 840

Print Friendly, PDF & Email