„Ziel von Exportkontrolle muss sein,
präventiv zu prüfen und nicht erst im Nachgang zu reagieren.“
Stabsstelle mit STOP-Kompetenz
Um Exportverstöße zu vermeiden, muss der Exportkontrollbeauftragte die einzelne Lieferung (Ausfuhr) sofort stoppen können.
[wird gerade überarbeitet]
Aufgaben
- erarbeitet Vorschläge zur „Organisationsanweisung Exportkontrolle“, z.B. Verfahrensanweisungen für die Exportkontrolle
- berät die internen Einheiten zu Fragen der Exportkontrolle (zentraler Ansprechpartner)
- ist zentraler Ansprechpartner für das BAFA und den Zoll
- koordiniert Betriebsprüfungen der staatlichen Aufsichtsbehörden
- prüft Genehmigungspflichten
- beantragt und administriert die entsprechenden Genehmigungen
- beantragt in Zweifelsfällen Auskünfte zur Güterliste (AzG) und verwaltet diese
Aktuelle Informationen zur Exportkontrolle
Exportkontrolle in der Logistik
Am 16. April 2025 veröffentlichte das Office of Foreign Assets Control (OFAC) des US-Finanzministeriums eine...
EU-Empfehlung zur Koordinierung der nationalen Kontrolllisten
Am 8. April 2025 hat die Europäische Kommission die Empfehlung (EU) 2025/683 zur Koordinierung der nationalen...
Koalitionsvertrag: Verzicht auf Exportgenehmigungen?
Es ist bemerkenswert: Der Koalitionsvertrag zwischen der CDU/CSU und SPD setzt sich mit dem Außenwirtschaftsrecht...
Exportkontrolle und AI
Am 15. Januar 2025 wurde in den USA das Framework for Artificial Intelligence Diffusion eingeführt. Mit diesen...
OFAC-Enforcements gegen Nicht-US-Unternehmen
Im neuen Arbeitspapier der CiTEX Paper on International Trade analysiert Prof. Schindler OFAC-Enforcement-Verfahren...
Checkliste US-Exportkontrolle
Deutsche Exporteure müssen nicht nur das deutsche und europäische, sondern gegebenenfalls auch das US-amerikanische...
Kontakt:
Prof. Dr. SCHINDLER
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