Exportkontrolle im Rüstungsbereich | Defense

Exportkontrolle und Sanktionsrisiken in einer Hochrisikobranche

Die Rüstungsindustrie steht im Zentrum zahlreicher außenwirtschaftsrechtlicher und sanktionsbezogener Regulierungen. Unternehmen, die in diesem Sektor tätig sind – vom Systemhersteller über Zulieferbetriebe bis hin zu spezialisierten Dienstleistern – unterliegen besonders strengen Kontrollanforderungen.

Rüstungsgüter und militärisch nutzbare Technologien werden von den Behörden weltweit als besonders sicherheitsrelevant eingestuft. Daraus ergeben sich hohe Anforderungen an Genehmigungspflichten, Dokumentation, Compliance und Risikomanagement.

Militärische Kompetenz

Prof. Dr. Schindler ist als aktiver Reservist und Lageoffizier im Landeskommando Baden-Württemberg mit militärischen Fragestellungen vertraut. Er ist Dozent an der Führungsakademie der Bundeswehr (FüAk) in Hamburg und bildet Stabsoffiziere im Bereich Wirtschaftssanktionen aus.

Strenger Rechtsrahmen – national und international

Exportkontrollrechtlich ist die Rüstungsbranche in Deutschland insbesondere durch das Außenwirtschaftsgesetz (AWG), die Außenwirtschaftsverordnung (AWV) sowie das Kriegswaffenkontrollgesetz (KrWaffKontrG) geregelt. Die EU‑Verordnungen zu Güterlisten und Embargos sowie die EU‑Dual‑Use‑Verordnung ergänzen den Rechtsrahmen auf supranationaler Ebene. Besonders relevant ist außerdem das US‑amerikanische Exportrecht (z. B. ITAR, EAR), das aufgrund extraterritorialer Anwendbarkeit auch deutsche Unternehmen erfassen kann – etwa bei der Verwendung von US‑Komponenten, US‑Technologie oder Zahlungen über US‑Banken.

Typische Risikoquellen in der Rüstungsbranche

Besondere regulatorische Anforderungen bestehen u. a. bei folgenden Produkten und Dienstleistungen:

  • Waffen, Munition, gepanzerte Fahrzeuge, Kampfflugzeuge
  • Sensorik, Radar- und Nachtsichtsysteme
  • Steuerungssoftware, militärische Kommunikationstechnik
  • Drohnen, Lenkwaffen, Raketentechnologie
  • Technische Dokumentationen, CAD-Daten, Schulungen und Know-how
  • Wartungs- und Instandhaltungsleistungen sowie technische Unterstützung

Neben Endprodukten sind oft auch Komponenten, Ersatzteile, Technologien und Dienstleistungen genehmigungspflichtig – besonders, wenn eine militärische Verwendung nicht ausgeschlossen werden kann.

Genehmigungspflichten und Endverwendungsprüfung

Rüstungsgüter sind in den einschlägigen Güterlisten erfasst (z. B. Teil I Abschnitt A der Ausfuhrliste). Der Export, Reexport oder sogar rein technologische Transfer solcher Güter ist ohne behördliche Genehmigung grundsätzlich verboten. Eine besondere Rolle spielt dabei die sogenannte „Endverbleibskontrolle“: Unternehmen müssen sicherstellen, dass Rüstungsgüter oder Dual‑Use‑Güter nicht an kritische Endverwender (z. B. militärische Akteure, Sanktionsadressaten) geliefert werden.

US‑Exportrecht und extraterritoriale Wirkung

Das US‑Exportkontrollrecht entfaltet zunehmend Wirkung auch außerhalb der USA. Unternehmen, die US‑Technologien verwenden oder in US‑Dollar fakturieren, müssen unter Umständen ITAR‑ oder EAR‑Konformität sicherstellen. Auch OFAC‑Sanktionsregelungen können für nicht‑amerikanische Firmen relevant sein – insbesondere, wenn Transaktionen durch das US‑Finanzsystem laufen oder US‑Personen beteiligt sind.

Risikobewusstsein schaffen – Haftungsrisiken vermeiden

Die Rüstungsbranche ist besonders sensibel. Fehler in der Exportkontrolle können zu strafrechtlicher Haftung, Unternehmensbußen, Lizenzentzug und Marktausschluss führen. Gleichzeitig wächst der regulatorische Druck durch geopolitische Spannungen, Sanktionen und internationale Vereinbarungen. Unternehmen müssen daher Exportkontrolle und Sanktionscompliance als integralen Bestandteil ihrer Unternehmensführung verstehen – und ihre internen Strukturen entsprechend aufstellen.

Aktuelle Themen zur Exportkontrolle im Rüstungsbereich | Defense:

Checkliste für Unternehmen der Rüstungsbranche

  1. Ist mein Produkt als Rüstungsgut oder Dual-Use-Gut klassifiziert?
  2. Besteht eine Genehmigungspflicht für Export oder Technologieübertragung?
  3. Wer ist der Endempfänger und was ist der Endverwendungszweck?
  4. Gibt es Hinweise auf militärische Nutzung oder Sanktionsbezug?
  5. Nutze ich US‑Technologie oder Komponenten?
  6. Führe ich Transaktionen in US‑Dollar oder über US‑Banken durch?
  7. Habe ich ein funktionierendes Compliance‑System implementiert?

Kontakt:

Prof. Dr. Darius O. Schindler | MBA

Stabelstr. 8 | 76133 Karlsruhe
mail@exportrecht.com

Telefon: +49 (0)721 85 140 840