USA: Sanktionen gegen europäische Unternehmen

Am 2. März 2021 kündigte die US-Regierung nach der Nowitschok-Vergiftung und Inhaftierung des russischen Oppositionsführers Alexej Nawalny eine Reihe von neuen Maßnahmen gegen Russland und europäische Unternehmen an. Das US-Finanzministerium, das Handelsministerium und das Außenministerium habe Sanktionen und Exportkontrollen in großem Umfang erlassen.

Finanzministerium: OFAC-Sanktionen

Das Finanzministerium hat gezielte Sanktionen gegen russische Beamte verhängt. Nowitschok ist eine von der Organisation für das Verbot von Chemiewaffen verbotene chemische Waffe. Russland ist das einzige Land, von dem bekannt ist, dass es dieses Nervengift eingesetzt hat, und das Nervengift ist nur den russischen Behörden zugänglich. Während Russland jede Beteiligung bestreitet, vermutet die US-Regierung die Verantwortung beim russischen Geheimdienst FSB.

Die Maßnahmen des OFAC bedeuten, dass sämtliches Eigentum und alle Beteiligungen an Eigentum der betroffenen Personen, die in den Besitz von US-Personen (z.B. Banken) gelangen, blockiert werden. US-Personen ist es außerdem generell untersagt, mit diesen Personen sowie mit Unternehmen, die zu 50 % oder mehr im Besitz einer oder mehrerer der genannten Personen sind, Geschäfte zu tätigen. Darüber hinaus riskiert jede ausländische Person, die wissentlich eine oder mehrere bedeutende Transaktionen für oder im Namen einer dieser Personen ermöglicht, ihrerseits sanktioniert zu werden.

US-Außenministerium

Das US-Außenministerium hat die Ausweitung bestehender Sanktionen unter dem U.S. Chemical and Biological Weapons Control and Warfare Elimination Act von 1991 angekündigt, die erstmals nach dem Chemiewaffenangriff auf Skripal 2018 gegen Russland verhängt wurden. Das Außenministerium hat auch Maßnahmen gemäß EO 13382 („Blocking Property of Weapons of Mass Destruction Proliferators and Their Supporters“) umgesetzt, die sich gegen Proliferatoren von Massenvernichtungswaffen richten, zusätzlich zu Sanktionen gegen mehrere russische Einzelpersonen und Einrichtungen, die mit dem Chemiewaffenprogramm der russischen Regierung und dem Verteidigungs- und Geheimdienstsektor in Verbindung stehen, gemäß dem Countering America’s Adversaries through the Sanctions Act (CAATSA).

Handelsministerium: Entity List

Das Bureau of Industry and Security (BIS) des US-Handelsministeriums gab bekannt, dass es 14 Entitäten mit Sitz in Russland, Deutschland und der Schweiz aufgrund von Proliferationsaktivitäten (Lieferung exportkritischer Rohstoffe) zur Unterstützung von Russlands Massenvernichtungswaffenprogrammen und Chemiewaffenaktivitäten auf die Entity List gesetzt hat:

  • Chimconnect Gmbh mit Sitz in Konstanz (gegründet 2014)
  • Chimconnect AG mit Sitz in Buchs, Schweiz (gegründet 2012)
  • Pharmcontract Gmbh mit Sitz in Offenbach (gegründet 2013, im Handelsregister wegen Vermögenslosigkeit am 17.06.2020 gelöscht)
  • Riol-Chemie mit Sitz in Lilienthal (gegründet 2016)

Daneben wurden auch folgende russische Unternehmen sanktioniert:

  • 27th Scientific Center of the Russian Ministry of Defense
  • Chimmed Group
  • Femteco
  • Interlab
  • LabInvest
  • OOO Analit Products
  • OOO Intertech Instruments
  • Pharmcontract GC
  • Rau Farm
  • Regionsnab

Die Einstufung in die Entity List bedeutet, dass Exporte, Reexporte und Inlandsverbringungen von Gütern, die den Export Administration Regulations (EAR) unterliegen, einschließlich geringwertiger EAR99-Güter und -Technologie, an diese Einrichtungen ohne Genehmigung generell verboten sind, und laut BIS wird es für diese Einrichtungen keine Genehmigungsausnahmen geben.

 

Anmerkung:

Für die deutschen Unternehmen sind die Auswirkungen schwerwiegend. Aufgrund der Listung ist es Dritten verwehrt, mit diesen Unternehmen Vertragsbeziehungen einzugehen. Ich erwarte, dass als erstes die deutschen Hausbanken die Geschäftsbeziehung beenden, um nicht ihrerseits gegen US-Sanktionen zu verstoßen. Das dies kein theoretisches Gedankenspiel ist, zeigt das Beispiel My Aviation (mehr) in Bangkok.

Der Fall zeigt aber auch, dass es bei Verträgen innerhalb der EU angezeigt sein kann, den europäischen Vertragspartner dahingehend zu überprüfen, ob eine US-Sanktionierung vorliegt.

Lesen Sie auch meinen Aufsatz „Vorsicht: Sanktionsfalle – Handlungsempfehlung für das Russland-Geschäft“ in OstContact 11/12 2019, S. 42 ff.

 

Kontakt:

Prof. Dr. Darius O. Schindler

Haydnplatz 3 | 76133 Karlsruhe
mail@exportrecht.com

Telefon: +49 (0)721 85 140 840

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