Investitionskontrolle: Screening Verordnung (EU) 2019/452
Am 19. März 2019 hat die Europäische Union eine Verordnung erlassen zur Schaffung eines Rahmens für die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen in der Union, Screening-Verordnung (EU) 2019/452. Mit der Verordnung soll ein umfassender Rahmen für die Überprüfung solcher Investitionen aus Gründen der Sicherheit und der öffentlichen Ordnung geschaffen werden.
Die Verordnung gilt ab dem 11. Oktober 2020.
Die Investitionskontrolle ist in Deutschland in den §§ 55 ff. Außenwirtschaftsverordnung (AWV) geregelt und wird durch die Screening-Verordnung erweitert.
Lesen Sie meine Zusammenfassung zur Investitionskontrolle auf der folgenden Übersichtsseite.
Ansprechpartner für Ihre Fragen:
Stabelstr. 8 | 76133 Karlsruhe
mail@exportrecht.com