Die Logistikbranche steht im Zentrum internationaler Warenströme – und damit auch im Fokus exportkontrollrechtlicher Vorschriften. Gerade Unternehmen, die Transportdienstleistungen über Grenzen hinweg anbieten, bewegen sich in einem regulatorisch sensiblen Umfeld. Logistikunternehmen sind nicht Ausführer von Gütern. Das ist immer nur der Kunde, der Güter exportiert. Logistikunternehmen sind aber in erheblichem Maße von Sanktionsvorschriften betroffen.
Die jüngsten Fälle der US-Behörde OFAC (Office of Foreign Assets Control) verdeutlichen, dass auch scheinbar rein unterstützende Tätigkeiten wie Frachtvermittlung oder Transportkoordination empfindliche Sanktionen auslösen können.
Ein besonders aufschlussreicher Fall betrifft das australische Unternehmen Toll Holdings Limited. Toll wickelte zwischen 2013 und 2019 Zahlungen im Zusammenhang mit Transporten durch die USA ab, obwohl diese Lieferungen mit sanktionierten Ländern wie Iran, Nordkorea und Syrien in Verbindung standen. Die Zahlungen liefen über das US-Finanzsystem – ein klassischer Anwendungsfall extraterritorialer US-Sanktionsvorschriften. Trotz freiwilliger Selbstanzeige und Kooperation mit den Behörden musste Toll eine Strafe in Höhe von über sechs Millionen US-Dollar akzeptieren.
Auch Eagle Shipping International wurde sanktioniert, weil es Transportdienstleistungen für ein sanktioniertes Unternehmen in Myanmar (Myawaddy Trading Limited) erbrachte. Der Vorwurf: indirekte Unterstützung eines SDN-gelisteten Akteurs durch die Durchführung von Verschiffungen für ein Infrastrukturprojekt.
Im Fall von SkyGeek Logistics ging es um den Export von Flugzeugkomponenten an zwei Unternehmen in den Vereinigten Arabischen Emiraten, die erst kürzlich auf die SDN-Liste gesetzt worden waren. Die Verstöße – darunter auch versuchte Rückerstattungen – fanden binnen weniger Monate statt und wurden mit einem Bußgeld geahndet, obwohl der Betrag mit 22.172 US-Dollar relativ gering ausfiel.
Diese Beispiele zeigen: Die Logistikbranche trägt eine Mitverantwortung für die Einhaltung von Exportkontroll- und Sanktionsvorschriften. Die Nutzung des US-Finanzsystems, das bloße Durchführen von Transporten für sanktionierte Parteien oder selbst der Versuch, Geschäftsvorgänge rückgängig zu machen, können ausreichend sein, um aufsichtsrechtliche Maßnahmen auszulösen.
Für Logistikunternehmen bedeutet das: Ohne funktionierendes Internal Compliance Program (ICP) im Bereich Exportkontrolle ist das Risiko rechtlicher und finanzieller Konsequenzen erheblich. Die sorgfältige Überprüfung von Kunden, Empfängern, Endverwendungen und Zahlungswegen – idealerweise unter Nutzung automatisierter Sanktionslistenprüfungen – ist unerlässlich.
Exportkontrolle in der Logistik ist mehr als nur ein „Thema für Juristen“. Sie ist ein operativer Imperativ – und ein Wettbewerbsfaktor, denn nur regelkonforme Dienstleister bleiben langfristig Teil globaler Lieferketten.
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