Red Flags in der Exportkontrolle

Um ein effektives innerbetriebliches Exportkontrollprogramm (ICP bzw. ECP) aufzubauen, ist das Bewusstsein für Risiken und Gefahren exportrechtlicher Situationen notwendig. Hierzu haben das BAFA und das US-amerikanische BIS Kriterien aufgestellt, die Indizien für exportkritische Sachverhalte darstellen können („Red Flags“). Diese sollen im folgenden dargestellt werden:

Kunden

  1. Identität des Kunden bzw. Endverwenders bleibt unklar.
  2. Rechtsform des Kunden passt nicht zum Liefervolumen (z.B. eine 1-Euro-Mini-GmbH, sog. Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), bestellt Güter mit hohem Auftragsvolumen).
  3. Kunde (z.B. eine GmbH) wurde erst kurz vor der Anfrage gegründet, weshalb keinerlei Informationen verfügbar sind.
  4. Adresse des Kunden entspricht der eines anderen (exportkritischen) Unternehmens bzw. einem Business-Center.
  5. Der Kunde hat wenig oder keinen branchenpassenden Hintergrund.
  6. Güter entsprechen nicht dem Unternehmensgegenstand und Tätigkeitsbereich des Kunden.

Verträge

  1. Dringende Anfrage an einem Freitag mit Abholung der Güter am folgenden Montag (Zeitdruck).
  2. Ungewöhnlich günstige Zahlungsbedingungen (z.B. hohe Anzahlung in bar).
  3. Kunde spaltet Vertrag über zusammengehörige Anlage in mehrere Einzelverträge auf.
  4. Endverbleibserklärung (EUC) enthält unschlüssige oder ungenaue Angaben.
  5. Transportrouten sind geographisch oder wirtschaftlich unsinnig.
  6. Kunde verzichtet auf übliche Installation, Schulung oder Wartung.

Güter

  1. Der Kunde ist mit den technischen Spezifikationen des Gutes nicht vertraut bzw. hat keinerlei fachliche Kenntnisse.
  2. Kunde stellt keinerlei technische Fragen, wie sie sonst üblich oder für die Auftragsabwicklung erforderlich sind.
  3. Die Güter passen nicht zum Produktionsort, an dem sie eingesetzt werden sollen,
  4. Die Güter entsprechen nicht dem technischen Level im Bestimmungsland.
  5. Unklarheiten bezüglich der beabsichtigten Verwendung der Güter.
  6. Güter sollen ungewöhnlich verpackt oder etikettiert werden (z.B. seefeste Verpackung bei Binnentransport).

Weitere aktuelle Informationen zu Red Flags

Die BAFA-/BIS-Kriterien habe ich aus meiner Erfahrung angepasst und ergänzt. Diese Liste soll Unternehmen eine Leitlinie für die Exportkontrolle geben.

Ich empfehle, den Export mit einer kritischen Aufmerksamkeit zu gestalten. Der erste Schritt sollte eine Schlüssigkeitsprüfung sein. Passen die Angeben des Kunden und entspricht dies meiner Erfahrung ähnlicher Projekte? Das ECP (mehr) sollte dann speziell auf das eigene Unternehmen und dessen Produkte und Risiken ausgerichtet sein.

Bei Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.

 

Kontakt:

Prof. Dr. Darius O. Schindler

Stabelstr. 8 | 76133 Karlsruhe
mail@exportrecht.com

Telefon: +49 (0)721 85 140 840