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Die Exportkontrolle betrifft auf den ersten Blick (nur) die Ausfuhr von Gütern. Jedoch umfassen die Exportregeln auch Technologien, technische Unterstützung und technische Unterlagen. Der Güterbegriff ist damit kein physischer.

Technische Daten sind aus der Sicht der Exportkontrolle von größerer Bedeutung, da diese die Fertigung exportrechtlich relevanter Güter im Ausland und damit ohne eine Exportkontrolle bei Lieferung ermöglichen.

Eine Übersicht zu den relevanten Fragen finden Sie hier.

Die EU-Kommission hat in ihrer Mitteilung vom 24. April 2014 einen Schwerpunkt auf die Kontrolle des „immateriellen Technologietransfers“ gelegt, um auf die zunehmenden „elektronischen Ausfuhren“ angemessen zu reagieren. Die Generaldirektion Handel erklärte dazu:

„Bei den Ausfuhren tritt der elektronische Transfer zunehmend an die Stelle der herkömmlichen Beförderung.“

In einer global vernetzten Welt, in der immaterielle Technologietransfers (ITT) gegenüber dem physischen Warenverkehr zunehmend an Bedeutung gewonnen haben, müssen die Ausfuhrkontrollen daher „online“ erfolgen.

Prof. Dr. Schindler

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