„Certain features of the market for high-value artworks
make it attractive to those engaged in illicit financial activity, including sanctions evasion.“
Transaktionen mit hochwertigen Kunstwerken können eine Rolle dabei spielen, dass gesperrte Personen unter Verletzung der Sanktionsbestimmungen Zugang zum europäischen und US-Markt sowie zum Finanzsystem erhalten. Diese Sanktionen können einzelne Personen betreffen sowie Personen und Entitäten aus exportkritischen Embargo-Ländern.
Der Handel mit Kunstwerken ist per se geeignet, illegale finanzielle Aktivitäten (Geldwäsche, Sanktions- und Embargoverstöße) durchzuführen. Diese Transaktionen sind geprägt von fehlender Transparenz und einem hohen Maß an Anonymität und Vertraulichkeit, besonders in Bezug auf den Kauf und Verkauf von hochwertigen Kunstwerken. Häufig werden auch Briefkastenfirmen und Vermittler eingesetzt, um solche Kunstwerke zu kaufen, zu halten oder zu verkaufen sowie um Zahlungen zu überweisen und zu empfangen.
Diese Möglichkeiten zur Wahrung der Anonymität ermöglichen es gesperrten Personen und anderen illegalen Akteuren, ihre wahre Identität vor anderen Marktteilnehmern zu verbergen. Die Mobilität, die Verdeckbarkeit und der subjektive Wert von Kunstwerken verschlimmern ihre Anfälligkeit für die Umgehung von Sanktionen noch weiter.
Es wird daher den beteiligten Parteien empfohlen, im Kunsthandel ein risikobasiertes Compliance-Programm zu implementieren, um Risiken für Sanktionsverstöße zu verringern. So hat das US-amerikanische OFAC neben einem Rahmenwerk für OFAC-Compliance-Verpflichtungen auch FAQ zur Sanktionskontrolle im Kunstmarkt veröffentlicht.
Betroffene
Folgende Personen und Einrichtungen sind von der Exportkontrolle (Sanktionen) im Kunstbereich betroffen:
- Museen
- Kunstgalerien
- Privatsammler
- Auktionshäuser
- Agenten und Makler
- sonstige Teilnehmer am Kunstmarkt
Das US-amerikanische OFAC geht bei seiner Empfehlung der Sanktionskontrolle im Kunstbereich von einer Wertgrenze von 100 Tsd. USD aus (sog. „high-value artwork“). Ab dieser Schwelle wird eine sanktionsrechliche Prüfung des Kunsthandels empfohlen.
Aktuelle Informationen zur Exportkontrolle im Kunstbereich
OFAC veröffentlicht Empfehlungen zum Kunsthandel
Die für Sanktionen zuständige US-Behörde OFAC (Office of Foreign Assets Control) hat am 30. Oktober 2020 Empfehlungen...
Kontakt:
Prof. Dr. SCHINDLER
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
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Telefon: +49 (0)721 85 140 840
Lesen Sie auch meinen redaktionellen Beitrag
„Compliance im Kunsthandel“
in: Der Kunsthandel 08-2013, S. 8 ff.
Mit besten Empfehlungen,