Int. Gerichtshof: Iran verklagt USA

von 29. August 2017Banken, Iran

Iran hat vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) der Vereinten Nationen in Den Haag im Frühjahr 2016 Klage gegen die USA eingereicht. Iran macht eine Verletzung des Freundschaftsvertrages aus dem Jahr 1955 geltend, da die USA Vollstreckungsmaßnahmen u.a. gegen die Iranische Zentralbank eingeleitet hatten.

Hintergrund ist eine Entscheidung des Obersten US-Gerichtes in Washington von April 2016, wonach zwei Milliarden US-Dollar, die wegen eines Bombenanschlags im Libanon im Jahr 1983 eingefroren waren, an Familien von Opfern dieses Attentates ausgezahlt werden könnten. Iran dementiert, bei dem Attentat eine Rolle gespielt zu haben. Die USA müssen bis September 2017 auf die Klage erwidern.

In der aktuellen politischen Situation ist es entscheidend, wie dieses Verfahren fortgeführt wird. Nachdem am 16.1.2016 der größte Teil der Sanktionen der EU gegen Iran aufgehoben bzw. ausgesetzt worden sind (sog. „Implementation Day“), wurden auch Sanktionen gegen iranische Banken, einschließlich der iranischen Zentralbank, weitgehend aufgehoben. Möglichen Reaktionen der US-amerikanischen Administration werden nun großen Einfluss auf die weitere Entwicklung der politischen und wirtschaftlichen Zusammenarbeit mit dem Iran haben.

Kontakt:

Prof. Dr. Darius O. Schindler

Haydnplatz 3 | 76133 Karlsruhe
mail@exportrecht.com

Telefon: +49 (0)721 85 140 840

Print Friendly, PDF & Email