„Ziel von Exportkontrolle muss sein,
präventiv zu prüfen und nicht erst im Nachgang zu reagieren.“
Stabsstelle mit STOP-Kompetenz
Um Exportverstöße zu vermeiden, muss der Exportkontrollbeauftragte die einzelne Lieferung (Ausfuhr) sofort stoppen können.
[wird gerade überarbeitet]
Aufgaben
- erarbeitet Vorschläge zur „Organisationsanweisung Exportkontrolle“, z.B. Verfahrensanweisungen für die Exportkontrolle
- berät die internen Einheiten zu Fragen der Exportkontrolle (zentraler Ansprechpartner)
- ist zentraler Ansprechpartner für das BAFA und den Zoll
- koordiniert Betriebsprüfungen der staatlichen Aufsichtsbehörden
- prüft Genehmigungspflichten
- beantragt und administriert die entsprechenden Genehmigungen
- beantragt in Zweifelsfällen Auskünfte zur Güterliste (AzG) und verwaltet diese
Aktuelle Informationen zur Exportkontrolle
Iran: Risiko US-Sanktionen
Am 5. November 2018 treten die US-Sanktionen gegen den Iran wieder voll in Kraft. Diese umfassen dann insgesamt...
Kontakt:
Prof. Dr. SCHINDLER
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Stabelstr. 8 | 76133 Karlsruhe
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Telefon: +49 (0)721 85 140 840

