Aktuell: Untersuchungshaft gegen Geschäftsführer wegen Sanktionsverstoßes

Nach ruhigen und besinnlichen Weihnachtsfeiertagen war ich zwischen den Jahren in der Kanzlei. Da erreichte mich ein Anruf eines Unternehmens: der Geschäftsführer wurde kurz vor Weihnachten verhaftet und befindet sich seither in Untersuchungshaft.

Dem Geschäftsführer wird vorgeworfen, gegen das Russland-Embargo der EU (Verordnung (EU) Nr. 833/2014 vom 31. Juli 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren) verstoßen zu haben. Nach dieser Regelung ist die Lieferung bestimmter Güter mit doppeltem Verwendungszweck (sog. dual-use-Güter) nach Russland verboten (militärische Endnutzer) bzw. nur mit vorheriger Genhmigung gestattet (zivile Endnutzer). Verstöße werden gem. § 17 Abs. 1 AWG mit Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren bestraft.

Konkret wurden vom Unternehmen mehrfach Maschinenbauteile geliefert. Das Unternehmen berücksichtigte jedoch nicht, dass der Endverbleib bei einem Industrieunternehmen in Russland ist und die Bauteile von der Sanktionsvorschrift umfasst sind.

Ergänzung am 12. November 2019:

Zwischenzeitlich ist vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht Anklage erhoben worden. Die Ermittlungen und die Anklage wird von der Generalbundesanwaltschaft geführt (sic!).

Die Strafverteidigung wird von mir (exportrechtlicher Teil) gemeinsam mit einem befreundeten Strafverteidiger (strafprozessualer Teil) geführt.

Prof. Dr. Schindler

[über den Autor]

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