NEU: Industrielle Verschlüsselungstechnologie (5A002a)

Die EU hat zum 30. Dezember 2019 die Dual-Use-Liste unter der Position 5A002a um den Bereich „vernetzte zivile industrielle Anwendungen“ erweitert. Solche industriellen Produkte unterfallen in bestimmten Fällen nicht mehr der Position 5A002a und sind damit erleichtert exportierbar.

Einzelheiten habe ich Ihnen hier dargestellt.

Diese Veränderung, über die in Expertenkreisen bereits im vergangenen Jahr diskutiert wurde, stellt eine große Erleichterung für unsere Industrie dar. Es ist nun zu empfehlen, die eigenen Verschlüsselungsgüter exportrechtlich dahingehend zu prüfen, ob sie unter die Ausnahme fallen. Dies wird die Exportabwicklung im Unternehmen erheblich erleichtern.

Prof. Dr. Schindler

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