Uni Princeton: Sanktionsverstoß im Biolabor

In dem vom US-amerikanischen BIS mitgeteilten Verfahren hatte die Universität Princeton in den Jahren 2013 bis 2018 in 37 Fällen biologische Stämme und Rekombinanten (Veränderungen des genetischen Materials) von tierischen Krankheitserregern an Forschungseinrichtungen in Übersee ohne die erforderlichen Ausfuhrgenehmigungen geliefert. Diese Güter werden aus Gründen des Schutzes vor chemischen und biologischen Waffen kontrolliert und hatten einen Gesamtwert von ca. 27 Tsd. Euro.

Die Verstöße wurden von der Universität durch eine Selbstanzeige dem BIS mitgeteilt. Man einigte sich mit der Behörde auf eine Strafzahlung von 54 Tsd. USD.

Das US-amerikanische BIS empfiehlt, dass Forschungseinrichtungen Export-Compliance-Strukturen aufbauen, um Verstöße gegen Exportvorschriften zu verhindern. Diese betreffen nicht nur Dual-Use-Produkte, sondern auch chemische und biologische Stoffe und Bereiche der Proliferation (Ingenieurwissenschaften).

Festgestellte Verstöße sollten unverzüglich den Behörden angezeigt und die Ermittlungen unterstützt werden.

 

Kontakt:

Prof. Dr. Darius O. Schindler

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Telefon: +49 (0)721 85 140 840

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