Trump: Sanktionen gegen Venezuela

Am 5. August 2019 hat das Weiße Haus weitere Sanktionen gegen Venezuela erlassen. Mit Executive Order 13884 („Blocking Property of the Government of Venezuela„) hat Präsident Donald Trump mit sofortiger Wirkung das gesamte Vermögen der Maduro-Regierung in den USA einfrieren lassen.

Ich möchte daran erinnern, dass angesichts der aktuellen politischen Lage in Venezuela auch die Europäische Union (EU) Sanktionen gegen Venezuela erlassen hat, was europäische Unternehmen berücksichtigen müssen:

  1. Militärgüterembargo (Beschluss 2017/2074) samt Verbot der Bereitstellung von einschlägiger technischer und finanzieller Unterstützung. Es gilt eine sog. „catch-all“-Klausel der Dual Use-Exportkontrolle, wonach die Ausfuhr aller Waren, auch nicht gelisteter, melde- und genehmigungspflichtig ist, sofern die Waren in Venezuela eine militärische Endverwendung erfahren könnten.
  2. Verbot der Ausfuhr, Lieferung, Weitergabe und der Verkauf von Gütern zur internen Repression (Verordnung 2017/2063), sowie Tätigkeiten zur diesbezüglichen technischen und finanziellen Unterstützung. Zudem ist die Ausfuhr, Lieferung, Weitergabe oder der Verkauf von Abhöreinrichtungen (Ausrüstung, Software, Technologie) genehmigungspflichtig.
  3. Die Verordnung 2017/2063 enthält schließlich Finanzsanktionen gegen bestimmte Personen. Deren EU-Konten sind einzufrieren; es besteht ein unmittelbar und mittelbar wirkendes Bezahlungs- sowie Bereitstellungsverbot von wirtschaftlichen Ressourcen.

Wir stehen Ihnen in export- und sanktionsrechtlichen Fragen gerne zur Verfügung!

Rufen Sie uns an: (0721) 85 140 840

Prof. Dr. Schindler

Rechtsanwalt

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