Russland-Sanktionen: Importverbot für Kohle
Am 8. April 2022 hat die Europäische Union die Russland-Sanktionen weiter verschärft. Mit der neuen Verordnung (EU) 2022/576 ist es verboten, russische Kohle und andere feste fossile Brennstoffe zu kaufen und in die Europäische Union einzuführen.
Das Verbot betrifft nach Anhang XXII folgende Güter:
KN-Code | Bezeichnung der Güter |
2701 | Steinkohle; Steinkohlenbriketts und ähnliche aus Steinkohle gewonnene feste Brennstoffe |
2702 | Braunkohle, auch agglomeriert, ausgenommen Gagat (Jett) |
2703 00 00 | Torf (einschließlich Torfstreu), auch agglomeriert |
2704 00 | Koks und Schwelkoks aus Steinkohle, Braunkohle oder Torf, auch agglomeriert; Retortenkohle |
2705 00 00 | Steinkohlengas, Wassergas, Generatorgas, Schwachgas und ähnliche Gase, ausgenommen Erdgas und andere gasförmige Kohlenwasserstoffe |
2706 00 00 | Teer aus Steinkohle, Braunkohle oder Torf und andere Mineralteere, auch entwässert oder teilweise destilliert, einschließlich rekonstituierte Teere |
2707 | Öle und andere Erzeugnisse der Destillation des Hochtemperatur-Steinkohlenteers; ähnliche Erzeugnisse, in denen die aromatischen Bestandteile in Bezug auf das Gewicht gegenüber den nicht aromatischen Bestandteilen überwiegen |
2708 | Pech und Pechkoks aus Steinkohlenteer oder anderen Mineralteeren |
Hinweis:
Für Altverträge gilt eine Übergangsfrist bis zum 10. August 2022.
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