Russland-Sanktionen: Importverbot für Kohle

von | 13. April 2022 | Russland

Am 8. April 2022 hat die Europäische Union die Russland-Sanktionen weiter verschärft. Mit der neuen Verordnung (EU) 2022/576 ist es verboten, russische Kohle und andere feste fossile Brennstoffe zu kaufen und in die Europäische Union einzuführen.

Das Verbot betrifft nach Anhang XXII folgende Güter:

KN-Code Bezeichnung der Güter
2701 Steinkohle; Steinkohlenbriketts und ähnliche aus Steinkohle gewonnene feste Brennstoffe
2702 Braunkohle, auch agglomeriert, ausgenommen Gagat (Jett)
2703 00 00 Torf (einschließlich Torfstreu), auch agglomeriert
2704 00 Koks und Schwelkoks aus Steinkohle, Braunkohle oder Torf, auch agglomeriert; Retortenkohle
2705 00 00 Steinkohlengas, Wassergas, Generatorgas, Schwachgas und ähnliche Gase, ausgenommen Erdgas
und andere gasförmige Kohlenwasserstoffe
2706 00 00 Teer aus Steinkohle, Braunkohle oder Torf und andere Mineralteere, auch entwässert oder teilweise
destilliert, einschließlich rekonstituierte Teere
2707 Öle und andere Erzeugnisse der Destillation des Hochtemperatur-Steinkohlenteers; ähnliche
Erzeugnisse, in denen die aromatischen Bestandteile in Bezug auf das Gewicht gegenüber den nicht
aromatischen Bestandteilen überwiegen
2708 Pech und Pechkoks aus Steinkohlenteer oder anderen Mineralteeren

 

Hinweis:

Für Altverträge gilt eine Übergangsfrist bis zum 10. August 2022.

Bei Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Prof. Dr. Darius O. Schindler

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