Neufassung Dual-Use-Verordnung

von | 23. Dezember 2020 | Export

Der Rat der Europäischen Union und das Europäische Parlament haben sich am 9. November 2020 auf eine Neufassung der Dual-Use-Verordnung geeinigt. Diese wird die bisherige Dual-Use-Verordnung Nr. 428/2009 ersetzen. Mit der Neufassung wird Mitte 2021 gerechnet, sobald das Europäische Parlament zugestimmt hat.

Zur Neuregelung erklärt das BAFA in seiner Mitteilung vom 18. November 20202 (mehr):

„Kernelemente der Einigung sind neue, striktere Kontrollvorschriften für Ausfuhren bestimmter Abhör- und Überwachungstechnik, eine vertiefte Kooperation unter den Mitgliedstaaten durch neue Abstimmungsmechanismen in diesem Bereich, die Einführung neuer Allgemeiner Genehmigungen, die Harmonisierung der Kontrollvorschriften für technische Unterstützung auf EU-Ebene, eine bessere Durchsetzbarkeit der Kontrollen durch eine verstärkte Kooperation zwischen den Genehmigungs- und Zollbehörden auf EU-Ebene sowie mehr Transparenz im Jahresbericht der EU-Kommission unter Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen.“

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