Neuerungen in der Dual-Use-Liste: Emerging Technologies
Am 15. November 2025 ist eine neue Delegierte Verordnung der EU in Kraft getreten, die die Dual-Use-Kontrollliste aktualisiert. Diese jährliche Anpassung dient nicht nur der Angleichung an internationale Exportkontrollregime wie die Wassenaar-Vereinbarung, sondern reagiert erstmals auch gezielt auf geopolitische Entwicklungen und technologische Neuerungen.
Besonders bemerkenswert ist die Aufnahme neuer Kontrolleinträge im Bereich sogenannter „Emerging Technologies“, darunter:
- Quantencomputer und verwandte Technologien (z. B. kryogene Systeme)
- Ausrüstung und Materialien zur Halbleiterfertigung
- Fortgeschrittene Rechenchips und elektronische Baugruppen
- Maschinen und Materialien für die additive Fertigung
- Peptid-Synthesizer
Diese Technologien sind nun unter der neuen „500er-Serie“ gelistet, etwa als 4A506 (Quantencomputer). Die EU reagiert damit auch auf Blockaden im internationalen Konsensprozess, insbesondere durch Russland im Rahmen des Wassenaar-Arrangements.
Was sollten Unternehmen jetzt tun?
- Interne Exportkontrollprogramme anpassen und aktualisieren
- Produkte, Technologien und Dienstleistungen auf neue Kontrollvorgaben prüfen
- Nationale Kontrolllisten beobachten und mit EU-Vorgaben abgleichen
- Bei Unsicherheit: Kontaktaufnahme mit zuständigen Behörden oder rechtlicher Beratung
Diese Änderungen zeigen: Die Exportkontrollpolitik der EU befindet sich im Wandel – hin zu einer proaktiveren und strategischeren Ausrichtung im Bereich sensibler Technologien.
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