Durchfuhr ist die Beförderung von Nicht-Unionsgütern mit doppeltem Verwendungszweck in und durch das Zollgebiet der Union zu einem Bestimmungsziel außerhalb des Zollgebiets der Union, wenn:
- für diese Güter ein externes Versandverfahren gemäß Artikel 226 des Zollkodex der Union angewandt wird und sie durch das Zollgebiet der Union lediglich durchgeführt werden;
- diese Güter in einer Freizone umgeladen oder direkt aus einer Freizone wiederausgeführt werden;
- diese Güter sich in der vorübergehenden Verwahrung befinden und unmittelbar aus einem Verwahrungslager wiederausgeführt werden; oder
- diese Güter das Zollgebiet der Union an Bord desselben Schiffes oder Flugzeugs, mit dem sie auf dieses Gebiet gelangt sind, ohne vorheriges Abladen wieder verlassen.