Dual-Use-Güter (Güter mit doppeltem Verwendungszweck) sind Güter, die sowohl zivile als auch militärische Anwendungen haben. Sie sind definiert als Güter, Software oder Technologie, die sowohl für zivile als auch für militärische Zwecke verwendet werden können. Diese Güter, Software und Technologie unterliegen der Ausfuhrkontrolle, da sie sowohl für friedliche als auch für militärische Zwecke verwendet werden können. Dies umfasst

  1. Güter einschließlich
  2. Datenverarbeitungsprogramme (Software) und
  3. Technologie,

Beispiele für Güter mit doppeltem Verwendungszweck sind:

  1. Elektronik: Einige elektronische Geräte, wie Mikroprozessoren und Verschlüsselungssoftware, können sowohl zivil als auch militärisch genutzt werden.
  2. Chemikalien: Bestimmte Chemikalien, wie z. B. Grundstoffe für chemische Waffen, können sowohl für zivile als auch für militärische Zwecke verwendet werden.
  3. Werkstoffe: Materialien wie Kohlenstofffasern und Titanlegierungen werden sowohl zivil als auch militärisch verwendet.
  4. Maschinen: Werkzeugmaschinen wie Drehmaschinen, Fräsmaschinen und Schleifmaschinen können sowohl für zivile als auch für militärische Zwecke verwendet werden.
  5. Software: Bestimmte Software, z. B. Verschlüsselungssoftware, kann sowohl zivil als auch militärisch genutzt werden.

Da diese Güter, Software und Technologien für militärische Zwecke verwendet werden können, haben viele Länder Ausfuhrkontrollen für Güter mit doppeltem Verwendungszweck eingeführt. Das bedeutet, dass für die Ausfuhr dieser Güter unter Umständen eine Lizenz oder Genehmigung der Regierung erforderlich ist und dass sie bestimmten Beschränkungen unterliegen können.

Die Ausfuhrkontrolle von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck unterliegt dem Wassenaar-Arrangement, einem multilateralen Ausfuhrkontrollsystem mit dem Ziel, die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen zu verhindern, indem die Ausfuhr von Gütern, Software und Technologien kontrolliert wird, die für deren Entwicklung verwendet werden könnten. Auch die Europäische Union hat eigene Vorschriften für die Ausfuhr von Gütern, Software und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck, die unbedingt eingehalten werden müssen, bevor man solche Güter in andere Länder ausführt.

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