Exportverstoß: 7 Jahre Haft für Geschäftsführer

Am 9. Januar 2020 hat der Staatsschutzsenat beim Hanseatischen Oberlandesgericht einen Geschäftsführer wegen eines Exportverstoßes zu 7 Jahren Haft verurteilt (Az.: 8 St 3/19). Der Geschäftsführer hatte gegen die Dual-Use-Verordnung und das Russland-Embargo verstoßen, indem er eine sog. heißisostatische Presse und Chemikalien nach Moskau lieferte.

Ausgangspunkt war eine fehlerhafte Einstufung des Exportgutes durch den Geschäftsführer (zum Irrtum im Exportstrafrecht vgl. hier). Ausgelöst wurden die Ermittlungen dann durch eine Kontrollmitteilung der belgischen Exportkontrollbehörde an das BAFA.

Verteidigung:

Dr. Andreas Karow, Hamburg: Strafverteidigung

Prof. Dr. Darius O. Schindler, Karlsruhe: exportrechtlicher Gutachter der Verteidigung

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