Exportkontrolle und Verschlüsselung (5A002)

Verschlüsselungstechnik (Kryptotechnik) spielt technische eine große Rolle. Aufgrund der Möglichkeiten, diese auch im illegalen Bereich zu nutzen, ist die Kryptotechnologie exportrechtlich geregelt. Sie unterfällt der Position 5A002 der Europäischen Dual-Use-Verordnung. Im Einzelnen werden die folgenden Bereiche unterschieden:

  1. Güter mit Kryptotechnik: Exportkontrolle
  2. Industrielle Anwendungen: ggf. Befreiung
  3. Mass Market: keine Exportktrolle
  4. Persönliche Güter: keine Exportkontrolle

Einzelheiten habe ich Ihnen hier dargestellt.

In den vergangenen Monaten habe ich mich mehrfach intensiv mit der Exportkontrolle von Gütern beschäftigt, die Verschlüsselungstechnik einsetzen. Aufgrund der technischen Entwicklungen im Bereich der Vernetzung („Smart Home“) ist das ein aktuelles Thema. Die jüngsten Änderungen auf europäischer Ebene aber (siehe vernetzte zivile industrielle Anwendungen) haben eine große Erleichterung gebracht.

Bei Fragen stehen ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Prof. Dr. Schindler

[über den Autor]

Print Friendly, PDF & Email