Das BAFA (Firmeninterne Exportkontrolle, März 2018), die Europäische Kommission (Empfehlung (EU) 2019/1318 vom 30. Juli 2019 zu internen Compliance-Programmen für die Kontrolle des Handels Dual-Use-Gütern) und das US-amerikanische BIS (Export Compliance Guidelines, January 2017) haben umfangreiche Kriterien der unternehmensinternen Exportkontrolle aufgestellt. Diese Kriterien lassen sich im Kern wie folgt strukturieren:
- Bekenntnis der Unternehmensleitung zu den Zielen der Exportkontrolle (Management Commitment)
- Risikoanalyse
- Verteilung von Zuständigkeiten / Berichtsweg
- Ablauforganisation (insbes. exportkontrollrechtliche Prüfung)
- Aufbewahrung von Aufzeichnungen (Dokumentation)
- Schulung und Fortbildung der Mitarbeiter
- Prozessbezogene und systembezogene Kontrollen (ECP-Audit)
- Umgang mit Exportverstößen und Korrekturmaßnahmen
An diesen Punkten muss (!) sich die unternehmensinterne Exportkontrolle orientieren. Denn aus Erfahrung des Strafverteidigers im Exportstrafrecht: Diese acht Punkte sind auch Anleitung für die Ermittlungen von Staatsanwaltschaft und Zollkriminalamt.
Maßgeschneidert | tailor made
Die in Europa und den USA aufgestellten Kriterien der Exportkontrolle müssen auf das jeweilige Unternehmen angepasst werden (tailor made). Die Exportkontrolle muss gut sitzen.
Beim Aufbau eines individuellen Systems der Exportkontrolle spielen folgende Faktoren eine Rolle:
- geografische Lage des eigenen Unternehmens und der Tochtergesellschaften
- Größe, Beteiligungsstruktur und Managementstruktur des eigenen Unternehmens
- eigene Güter und mögliche kritische Endverwendung
- mögliche kritische Endnutzer
- Lieferort
- Beziehungen zu Geschäftspartnern und Banken
Gerne stehe ich Ihnen zur Verfügung, um mit Ihnen Einzelheiten zu besprechen.
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