(heiß)isostatische Pressen

Exportkontrolle von (heiß)isostatischen Pressen

(Heiß)isostatische Pressen sind Anlagen mit einer geschlossenen Druckkammer, in der über verschiedene Medien (Gas, Flüssigkeit, Feststoffteilchen) ein in allen Richtungen gleicher, auf Werkstück oder Werkstoff wirkender Druck erzeugt wird. So lassen sich pulverförmige Metall-, Keramik-, Verbund- und Polymerwerkstoffe ohne den Umweg über ein Schmelzverfahren zu einem festen Körper verdichten. Dabei werden feinkönige keramische oder metallische Stoffe unter isostatischem Druck (also Druck von allen Seiten)  erhitzt, wobei die Temperaturen (bei heißisostatischen Pressen) unterhalb der Schmelztemperatur der Hauptkomponenten bleiben, sodass die Form bzw. Gestalt des Werkstückes erhalten bleibt. In der Folge kommt es in der Regel zu einer Schwindung, weil sich die Partikel des Ausgangsmaterials verdichten und Porenräume aufgefüllt werden. Durch den Bearbeitungsvorgang wird die Stabilität der bearbeiteten Werkstoffe deutlich erhöht, sodass sie auch extrem hohen Temperaturen standhalten und hohe Ermüdungsstandzeiten erreichen. Dabei sind für die Anwendung insbesondere der ausgeübte Druck, die Höhe der zu erreichenden Temperatur sowie die Größe des Ofens, dieser bestimmt die Größe des Materials, auf das eingewirkt werden soll, entscheidend.

Die gefertigten Produkte sind extrem dicht und haben isotrope Eigenschaften. Hauptanwendungsgebiet ist das Nachverdichten von gesinterten metallischen und keramischen Werkstücken. Aufgrund dieser Besonderheiten finden (heiß)isostatische Pressen nicht nur in der zivilen Luft- und Raumfahrt und der Automobilindustrie Anwendung, sondern werden auch im Bereich der konventionellen Rüstung (z.B. Komponenten für panzerbrechende Munition), der Trägertechnologie (d. h. gelenkte Raketen und sonstige Flugkörper, also auch Drohnen oder Artillerieraketen, wenn deren Sprengköpfe atomare, biologische oder chemische Komponenten beinhalten können – dort z.B. die Herstellung von Düseneinsetzen und Spitzen für Wiedereintrittskörper) und in der Nukleartechnik zur Herstellung von Atomwaffenteilen eingesetzt. Daher ist die Ausfuhr solcher Pressen genehmigungspflichtig, wenn sie bestimmte Spezifikationen erfüllen.

Im Anhang der Dual-Use-Verordnung sind isostatische Pressen in drei Listenpositionen erfasst: 2B004, 2B104 und 2B204. Jede Listenposition hat unterschiedliche technische Spezifikationen. Am Beispiel isostatischer Pressen lässt sich der Entstehungshintergrund sehr gut darstellen. Denn warum reicht nicht eine allgemeine Listenposition für (heiß)isostatische Pressen aus? Grund dafür ist, dass die Erfassung durch unterschiedliche Regime erfolgt, die ihrerseits unterschiedliche internationale Sicherheitsziele verfolgen. Die Bezeichnung 2B betrifft die Kategorie 2 (Werkstoffbearbeitung) und die Gattung B (Prüf-, Test- und Herstellungseinrichtungen). Die darauf folgende dreistellige Zahl (in diesem Fall 004, 104 und 204) definiert das Regime:

2B004 = Wassenaar Arrangement bezüglich konventioneller Waffen und doppelverwendungsfähiger Güter
2B104 = Trägertechnologie-Kontrollregime (MTCR)
2B204 = Nuclear Suppliers Group (NSG)

Vor dem Hintergrund dieser drei Regime erklären sich die unterschiedlichen technischen Spezifikationen an eine erfasste (heiß)isostatische Presse.

2B004

Diese Listenposition umfasst heißisostatische Pressen und besonders konstruierte Bestandteile und Zubehör hierfür gem. den Spezifikationen des Wassenaar Arrangements. Anforderungen sind:

a) mit geregelter thermischer Umgebung innerhalb des geschlossenen Kammerraums und Innendurchmesser (lichte Weite) des Kammerraums von 406 mm oder mehr und

b) mit einer der folgenden Eigenschaften:

  1. maximaler Arbeitsdruck größer als 207 MPa,
  2. geregelte thermische Umgebung größer als 1.773 K (1.500 °C) oder
  3. mit einer Einrichtung zum Imprägnieren mit Kohlenwasserstoffen und zur Entfernung entstehender gasförmiger Reaktionsprodukte.

2B104

Diese Listenposition umfasst isostatische Pressen gem. den Spezifikationen des Trägertechnologie-Kontrollregimes (MTCR) mit folgenden Eigenschaften:

a) maximaler Arbeitsdruck größer/gleich 69 MPa;

b) konstruiert, um eine geregelte thermische Umgebung größer/gleich 873 K (600 °C) zu erreichen und aufrechtzuerhalten, und

c) lichte Weite des Kammerraums (Innendurchmesser) größer/gleich 254 mm.

2B204

Die Listenposition 2B204 umfasst Isostatische Pressen und zugehörige Ausrüstung gem. den Spezifikationen der Nuclear Suppliers Group (NSG) wie folgt:

a) isostatische Pressen mit allen folgenden Eigenschaften:

  1. einem maximalen Arbeitsdruck größer/gleich 69 MPa und
  2. einer Druckkammer mit einer lichten Weite (Innendurchmesser) größer als 152 mm;

b) besonders konstruierte Gesenke, Formen oder Steuerungen für „isostatische Pressen“, erfasst von Unternummer 2B204a.

Exportvertoß durch Lieferung heißisostatischer Presse:

Im Dezember 2019 wurde der Geschäftsführers eines Handelsunternehmens verhaftet, da er eine heißisostatische Presse ohne Genehmigung nach Russland lieferte. Er verstieß dadurch gegen die Dual-Use-Verordnung, das Außenwirtschaftsgesetz (AWG) sowie gegen das Russland-Embargo der EU. Er wurde zu 7 Jahren Haft verurteilt.

Das Strafverfahren fand vor dem Staatsschutzsenat beim Hanseatischen Oberlandesgericht statt. Verteidigt wurde der Geschäftsführer von Rechtsanwalt Dr. Andreas Karow, Fachanwalt für Strafrecht. Exportgutachter der Verteidigung (zweiter Strafverteidiger) war Prof. Dr. iur. Darius O. Schindler.

Weitere Informationen zu diesem Strafverfahren lesen Sie hier.

Ansprechpartner für Ihre Fragen:

Prof. Dr. Darius O. Schindler

Stabelstr. 8 | 76133 Karlsruhe
mail@exportrecht.com

Telefon: +49 (0)721 85 140 840