Russland-Sanktionen: Exportverbot für Papier und Druckmaschinen

von | 13. April 2022 | Russland

Angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, hat der Rat der Europäischen Union den Beschluss 2014/512/GASP vom 31. Juli 2014 erlassen und – mit Ausnahme des Waffenembargos – mit der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 vom 31. Juli 2014 („Russland-Sanktionen“) in unmittelbar geltendes Recht umgesetzt. Damit soll eine friedliche Beilegung der Krise in der Ukraine unterstützt werden.

Mit den kriegerischen Handlungen Russlands gegen die Ukraine im Jahre 2022 wurden diese Sanktionen seit Februar 2022 mehrfach verschärft. Zuletzt geschah dies vor wenigen Tagen mit Verordnung (EU) 2022/576 vom 8. April 2022.

Mit der aktuellen Änderung wurde ein

Lieferverbot für Papier und Druckmaschinen

eingeführt.

Artikel 3k Russland-Sanktionen

(1) Es ist verboten, die in Anhang XXIII aufgeführten Güter, die insbesondere zur Stärkung der industriellen Kapazitäten Russlands beitragen könnten, unmittelbar oder mittelbar an natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Russland oder zur Verwendung in Russland zu verkaufen, zu liefern, zu verbringen oder auszuführen.

Die Güter, die vom Lieferverbot umfasst sind, sind in Anhang XXIII aufgeführt:

KN-Code Bezeichnung der Güter
4707 10 Papier und Pappe „Abfälle und Ausschuss“ zur Wiedergewinnung, aus ungebleichtem Kraftpapier oder aus Wellpapier oder Wellpappe
4707 30 Papier oder Pappe „Abfälle und Ausschuss“ zur Wiedergewinnung, hauptsächlich aus mechanischen Halbstoffen hergestellt „z. B. Zeitungen, Zeitschriften und ähnl. Drucke“
4802 20 Rohpapier und Rohpappe für lichtempfindliche, wärmeempfindliche oder elektroempfindliche Papiere und Pappen, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, jeder Größe
4802 40 Tapetenrohpapier, weder gestrichen noch überzogen
4802 58 Papiere und Pappen, weder gestrichen noch überzogen, von der Art wie sie als Schreibpapiere, Druckpapiere oder zu anderen grafischen Zwecken verwendet werden, und Papiere und Pappen für Lochkarten oder Lochstreifen, nichtperforiert, in Rollen oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, jeder Größe, ohne Gehalt an Fasern, in einem mechanischen oder chemisch-mechanischen Aufbereitungsverfahren gewonnen, oder von <= 10 GHT solcher Fasern, bezogen auf die Gesamtfasermenge, mit einem Gewicht von < 150 g/m2, a.n.g.
4802 61 Papiere und Pappen, weder gestrichen noch überzogen, von der Art wie sie als Schreibpapiere, Druckpapiere oder zu anderen grafischen Zwecken verwendet werden, und Papiere und Pappen für Lochkarten oder Lochstreifen, nichtperforiert, in Rollen jeder Größe, mit einem Gehalt an Fasern, in einem mechanischen oder chemisch-mechanischen Aufbereitungsverfahren gewonnen, von > 10 GHT, bezogen auf die Gesamtfasermenge, a.n.g.
u.v.m.
8439 30 Maschinen und Apparate zum Fertigstellen von Papier und Pappe
8443 13 Andere Offsetdruckmaschinen, -apparate und -geräte
8441 30 Maschinen zum Herstellen von Schachteln, …
8443 17 Tiefdruckmaschinen, -apparate und -geräte
u.v.m.

Anmerkung:

Das Verbot umfasst nicht nur die Lieferung, sondern auch damit in Zusammenhang stehende technische Hilfe, Vermittlungsdienste, Finanzhilfen u.a.

Die Verbote gelten jedoch nicht für die Erfüllung von Altverträgen, also Verträgen, die vor dem 9. april 2022 geschlossen wurden, sowie für die Erfüllung von deren Erfüllung erforderlichen akzessorischen Verträgen. Allerdings gibt es für diese Ausnahme eine Frist zum 10. Juli 2022. Dies ist im Einzelfall zu prüfen.

Verstöße gegen das Lieferverbot sind strafbewehrt:

Geschäftsführer:
Geldbuße bis zu 500 Tsd- Euro bei fahrlässigen Sanktionsverstößen (§ 19 Abs. 6 Außenwirtschaftsgesetz – AWG)

Unternehmen:
Bußgeld bis zu 1 Mio. Euro wegen Complianceverstößen (§ 130 Abs. 3 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten – OWiG) und bis zu 5 Mio. Euro wegen unternehmensbezogener Straftaten der Geschäftsführer (§ 30 Abs. 2 OWiG)

 

Bei Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Prof. Dr. Darius O. Schindler

Haydnplatz 3 | 76133 Karlsruhe
mail@exportrecht.com

Telefon: +49 (0)721 85 140 840

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