In den USA sind Ursprungskennzeichnung für alle Waren obligatorisch. Dabei muss das Herkunftsland eines Produktes benannt werden. Die US-amerikanischen Regelungen meinen hier mit dem Begriff “State” tatsächlich den Staat im völkerrechtlichen Sinne. Die Europäische Union ist jedoch kein Staat sondern ein vertraglicher Staatenverbund, der aus unabhängigen Einzelstaaten besteht. Daher erfüllt die EU bereits nicht die begrifflichen Voraussetzungen eines Staates.

In diesem Sinne entscheiden auch die US-Zollbehörden:

“US Customs does not recognize the EU as a country of origin, nor does it accept EU certificates of origin. In order to justify EU country of origin status, EU firms are required to furnish supplementary documentation and follow further procedures, which can be a source of additional costs.”

Das Bundeswirtschaftsministerium warnt daher eindringlich davon, als Ursprungsland die EU anzugeben (vgl. hierzu auch die weiterführenden Informationen der GTAI).

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