Waffenembargo ist ein Waffenembargo

  1. aufgrund eines Beschlusses des Rates oder
  2. eines vom Rat festgelegten Gemeinsamen Standpunkts oder einer Entscheidung der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) oder
  3. ein Waffenembargo aufgrund einer verbindlichen Resolution des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen.