Handels- und Vermittlungsgeschäft ist
- das Vermitteln eines Vertrags über den Erwerb oder das Überlassen von Gütern,
- der Nachweis einer Gelegenheit zum Abschluss eines solchen Vertrags oder
- der Abschluss eines Vertrags über das Überlassen von Gütern.
Kein Handels- und Vermittlungsgeschäft ist die ausschließliche Erbringung von Hilfsleistungen. Als Hilfsleistungen gelten Beförderung, Finanzdienstleistungen, Versicherung oder Rückversicherung oder allgemeine Werbung oder Verkaufsförderung.