Erbringer technischer Unterstützung ist jede natürliche oder juristische Person oder jede Personenvereinigung,

  1. die vom Zollgebiet der Union aus technische Unterstützung bezüglich des Gebietes eines Drittlandes erbringt;
  2. die in einem Mitgliedstaat ansässig oder niedergelassen ist und innerhalb des Gebiets eines Drittlandes technische Unterstützung erbringt; oder
  3. jede natürliche oder juristische Person oder jede Personenvereinigung, die in einem Mitgliedstaat ansässig oder niedergelassen ist und einer in einem Drittland ansässigen Person, die sich zeitweise im Zollgebiet der Union aufhält, technische Unterstützung erbringt.
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