Mit einem Charging Letter wird ein exportkontrollrechtliches Verwaltungsvollstreckungsverfahren des BIS gemäß den EAR eingeleitet. Der Beklagte ist berechtigt, die darin enthaltenen Verstöße und Behauptungen im Rahmen der in Teil 766 EAR festgelegten Gerichtsverfahren zu bestreiten.

Print Friendly, PDF & Email