Am 10. März 2017 wurde durch den Bundestag das Zollverwaltungsgesetz (ZVG) geändert. Neben redaktionellen Änderungen (der Begriff Europäische Gemeinschaften wurde durch den Begriff Europäische Union ersetzt) sind in § 10a ZVG Befugnisse von Zollbediensteten bei Sicherungs- und Schutzmaßnahmen geregelt worden. Zudem Die haben die Behörden des Zollfahndungsdienstes die Aufgabe, Geldwäsche zu erforschen und zu verfolgen sofern diese im Zusammenhang steht mit dem grenzüberschreitenden Verkehr von Barmitteln und gleichgestellten Zahlungsmitteln oder mit Straftaten, die in die Ermittlungszuständigkeit der Zollbehörden fallen.

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