Prävention | Compliance
Das BAFA (Firmeninterne Exportkontrolle, März 2018), die Europäische Kommission (Empfehlung (EU) 2019/1318 vom 30. Juli 2019 zu internen Compliance-Programmen für die Kontrolle des Handels Dual-Use-Gütern) und das US-amerikanische BIS (Export Compliance Guidelines, January 2017) haben umfangreiche Kriterien der unternehmensinternen Exportkontrolle aufgestellt.
Diese Kriterien lassen sich im Kern wie folgt strukturisieren:
- Bekenntnis der Unternehmensleitung zu den Zielen der Exportkontrolle (Management Commitment)
- Risikoanalyse
- Verteilung von Zuständigkeiten / Berichtsweg
- Ablauforganisation (Exportgenehmigungsverfahren)
- Aufbewahrung von Aufzeichnungen (Dokumentation)
- Schulung und Fortbildung der Mitarbeiter
- Prozessbezogene und systembezogene Kontrollen (ICP-Audit)
- Umgang mit Exportverstößen und Korrekturmaßnahmen
An diesen Punkten muss (!) sich die unternehmensinterne Exportkontrolle orientieren. Denn aus Erfahrung des Strafverteidigers im Exportstrafrecht: Diese acht Punkte sind auch Anleitung für die Ermittlungen von Staatsanwaltschaft und Zollkriminalamt.